Venetz erfüllt
Ihre Träume

Die Venetz GmbH ist der professionelle Ansprechpartner Ihres Vertrauens für Badezimmer, Sanitär-, Heizungs- und Spenglerarbeiten.

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Sanitär, Heizung & Spenglerei in Winterthur und im Zürcher Oberland

Badezimmer

Das Badezimmer ist weit mehr als eine Nasszelle: Es ist der Raum, in dem wir uns entspannen und wohlfühlen möchten. Wir lieben es, die Badezimmerträume unserer Kundinnen und Kunden zu planen und Wirklichkeit werden zu lassen.

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Sanitär

Von der Sanitärplanung bis zur Abnahme und vom regelmässigen Sanitärservice bis zur Reparatur: Wir sorgen für ein optimales Zusammenspiel von Technik, Design, Komfort, Hygiene und Sicherheit beim Thema Wasser, Abwasser und Gas.

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Heizung

Wir lassen Sie nicht in der Kälte sitzen: Unsere erfahrenen Heizungstechniker kümmern sich umfassend um Ihre Bedürfnisse bei Heizungsplanung, Heizungsbau, Heizungsersatz und Heizungsservice.

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Spenglerei

Ehrliche Spenglerarbeit zu fairen Preisen: Venetz ist Ihr verlässlicher Partner für Blechdächer, Terrassen, Lukarnen, Kamine und mehr. Als Subunternehmer oder direkt für Hauseigentümer führen wir Neubauten, Umbauten und Reparaturen durch.

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Impressionen

«Unser Traum von einer Wellness-Oase wurde dank der Venetz GmbH stressfrei zur Realität. Von der ersten Beratung bis zur Umsetzung lief alles professionell und effizient – binnen weniger Tage stand das Konzept bereits.

Das Team arbeitete zügig und die Arbeiten waren termingerecht fertig. Wir mussten uns um nichts kümmern und konnten auf eine einwandfreie Umsetzung zählen. Alles in allem haben uns das faire Preis-Leistungs-Verhältnis und die Rundum-Betreuung sehr überzeugt – eine klare Empfehlung!»

Melissa W., zufriedene Kundin

Abschaffung Eigenmietwert

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Kann ich Investitionen in mein Eigenheim noch von den Steuern abziehen?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird viele Hauseigentümer finanziell entlasten. Sie bedeutet aber auch, dass Renovationen und energetische Sanierungen künftig nicht mehr steuerlich abzugsfähig sind.

Doch noch bleibt etwas Zeit: Die Reform wird voraussichtlich frühestens 2028 in Kraft treten. Bis dahin können werterhaltende Investitionen weiterhin von den Steuern abgezogen werden. Doch welche baulichen Anpassungen gelten als werterhaltend und was bedeutet das für Ihre Pläne?

Wir kennen die Vorgaben und Anforderungen und beraten Sie gerne, um den Spielraum für die steuerliche Abzugsfähigkeit optimal auszunutzen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf!

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